Ab 03. April keine Maskenpflicht und keine Zutrittsbeschränkungen mehr

Am kommenden Sonntag endet die Übergangsfrist für das neue Infektionsschutzgesetz. Die allgemeine Maskenpflicht wird aufgehoben. Dadurch ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Sportstätten nicht mehr verpflichtend. Auch in den Innenräumen fällt die Maskenpflicht vollständig weg. In diesen Bereichen fällt auch die 3G-Regelung weg. Somit können Sportler*innen auch ohne tagesaktuellen Test oder einem Impfnachweis trainieren. Die Nutzer*innen unserer Anlagen können selbst entscheiden, ob sie zum Selbstschutz weiterhin freiwillig eine Maske in den Innenräumen tragen.