Spiel- & Platzordnung

Tenniskleidung

Die Tenniskleidung soll den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Die Plätze dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden.

Spielberechtigung

Während der Spielsaison hat jedes aktive und jugendliche Mitglied das Recht, im Rahmen dieser Spiel- und Platzordnung auf den Plätzen Tennis zu spielen.

Platzbelegung

Die Buchung der Freiplätze kann von jedem Internetanschluss aus über die Homepage des TSC, oder vor Ort über 2 Terminals (1 im Clubhaus, 1 in der 2-Feldhalle) vorgenommen werden. Dabei sind die Namen aller beteiligten Spieler auf der elektronischen Stecktafel anzugeben. Falls die Belegung mit nur einem Namenseintrag erfolgt, ist die Buchung für eine Ergänzung durch einen weiteren Interessenten freigegeben. Wenn sich dieser nicht findet, kann die Buchung gelöscht und neu vergeben werden. Belegt werden maximal 60 Minuten. Sind die Spieler 10 Minuten nach vorbelegtem Spielbeginn nicht anwesend oder haben den Spielbetrieb nicht aufgenommen, kann über den Platz anderweitig verfügt werden. Auf der Anlage anwesende, spielberechtigte Mitglieder haben das Recht, von den Spielern, die keine oder keine ordnungsgemäße Platzbelegung über das Buchungssystem vorgenommen haben, die Freigabe des Platzes zu verlangen.

Die Plätze 1 – 6  können an Werktagen (Mo-Fr) online von jedem beliebigen Ort aus vorbelegt werden, allerdings nur am selben Tag. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann die Platzbelegung nur von auf der Anlage bis zum Spielbeginn anwesenden Mitgliedern und nur für sie selbst mittels der PCs erfolgen, die auf der Anlage installiert sind. Diese Regelung gilt für die Plätze 7, 9 und 10 an allen Tagen.

Platzbelegungen für Mannschaftstraining, Trainer, Verbandsspiele etc. sind im Belegungsplan ausgewiesen. Für den allgemeinen Spielbetrieb sollen dabei immer mindestens zwei Plätze freigehalten werden, an Werktagen zusätzlich mindestens zwei Plätze für Vorbelegungen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand oder dem Sportwart abzustimmen. Mannschaftsspieler/innen können an den Tagen, an denen für ihre Mannschaften Trainingszeiten reserviert sind, keine Vorbelegung für einen anderen Platz vornehmen. Ebenso können Mitglieder, die eine private Trainerstunde gebucht haben, keine Vorbelegung eines anderen Platzes für diesen Tag vornehmen. Sie sind verpflichtet, sich über das Buchungssystem namentlich einzutragen.

Spieldauer

Jedes spielberechtigte Mitglied hat Anspruch auf 55 Minuten Spieldauer pro Tag für ein Einzel- oder Doppelspiel. Diese Spieldauer darf nur überschritten werden, wenn freie Plätze verfügbar sind. Bei starkem Andrang sind Doppelspiele anzustreben.

Platzeinrichtungen

Instandsetzung und Freigabe: Die Plätze werden vor Saisonbeginn instand gesetzt, durch Trainingseinheiten auf ihren Spielzustand getestet und vom technischen Leiter nach Überprüfung für den
allgemeinen Spielbetrieb freigegeben. Plätze, auf denen die Netze durchhängen oder die durch Aushang oder sonstige Kennzeichnung gesperrt sind, dürfen nicht bespielt und Netze nicht eigenmächtig gespannt werden.

Platzpflege:Vor Spielbeginn ist der Platz bei Bedarf von den Spielern zu bewässern. Nach dem Spiel ist der gesamte Platz bis zu den Rändern abzuziehen und die Linien sind mit den dafür zur Verfügung stehenden Besen zu säubern. Die Geräte sind ordnungsgemäß aufzuhängen.

Zugangsregelungen

Jedes Mitglied sowie jeder Hallenmieter erhält auf Wunsch leihweise gegen Hinterlegung von 20.00 Euro einen Schlüssel, der für die Zugangstüren des Clubhauses bzw. der Hallen geeignet ist. Für Ausschussmitglieder, Trainer etc. bestehen erweiterte Zugangsberechtigungen zu Büro, Technikraum, Magazin etc. Bei Verlust dieser Sonder-Schlüssel ist der Vorstand unverzüglich zu unterrichten.

Jugendmitglieder

Jugendlichen (ausgenommen Berufstätige und Ganztagesschüler) stehen alle Plätze von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sowie die Plätze 9 und 10 bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Nach 17.00 / 19.00 Uhr können Jugendliche werktags auch auf anderen Plätzen länger spielen, sofern diese nicht durch Erwachsene belegt sind, oder mit Erwachsenen spielen, sofern diese den Platz zuvor ordnungsgemäß belegt haben. An Wochenenden und Feiertagen dürfen Jugendliche die Plätze 9 und 10 nach dem gültigen Belegungs-Modus belegen. Die Kleinfeldplätze und der Hartplatz stehen an allen Tagen vorrangig den Jugendmitgliedern zur Verfügung.

Gastspieler

Gastspieler sind passive und Nichtmitglieder. Sie können in der Sommersaison auf der Tennisanlage des TSC bis zu 4 Stunden mit Mitgliedern spielen und darüber hinaus an Werktagen bis 17 Uhr beliebig viele Trainerstunden nehmen. Dazu müssen sie sich im Platzbelegungssystem registrieren. Gastspieler dürfen nur mit aktiven Mitgliedern und Trainern spielen. Zu Spielbeginn muss ein Spieleintrag Gast im Belegungssystem erfolgen. Die Platzgebühr beträgt für passive Mitglieder 5,00 (Erwachsene) bzw. 2,50 Euro (Jugendliche bis 18 Jahre) und bei Nichtmitgliedern für Erwachsene 7,– Euro und für Jugendliche bis 18 Jahre 3,50 Euro pro Stunde und ist mittels Lastschrifteinzug zu bezahlen.

Verlegung von Spielen in die Halle

In der Sommersaison können bei Regen Turniere, Verbandsspiele und das offizielle Vereinstraining in die Halle verlegt werden (in der vorstehenden Reihenfolge, bei Verbandsspielen hat die höchste Spielklasse Priorität). Sie haben Vorrang vor privat gebuchten Trainingsstunden, Abonnements oder Einzelstunden. Werden in der Sommersaison Trainerstunden in die Halle verlegt, ist dafür eine Gebühr von 4,00 Euro pro Stunde zu zahlen. Diese Gebühr entfällt für das TSC-Jugendtraining, für das Training der Aktiven-Mannschaften (Herren und Damen) und für Verbandsspiele. Der Trainer trägt alle verlegten Stunden über das Hallenbuchungssystem ein. Er ist für die Bezahlung dieser Gebühr verantwortlich und erteilt für die Sammel-Abbuchung zum Ende der Sommersaison eine Einzugsermächtigung.

Allgemeines

Kleinkinder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.Tiere dürfen nicht mit auf die Tennisplätze, in die Hallen, Umkleidekabinen oder in die Clubräume mitgenommen werden. Hunde sind auf der Clubanlage anzuleinen.Fahrräder sind grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Sie dürfen innerhalb des Clubgeländes nur geschoben werden. Im Clubhaus und in den Hallen ist Rauchen auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. März 2005 untersagt. Ausgenommen davon sind geschlossene Veranstaltungen.Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung werden mit einer Geldbuße von 25,– Euro geahndet. Bei Nichtbezahlung innerhalb einer vom Vorstand festgelegten Frist oder bei mehrfachen Verstößen kann dem Mitglied der Spielausweis entzogen werden. Weitere Schritte des Vereins bleiben vorbehalten.Der Sportausschuss kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen. Mitglieder, die eine Änderung wünschen, können dies schriftlich beim Ausschuss beantragen. Über Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang an der Platzbelegung informiert.

Gültig ab Juni 2017